ISN: Rechtsbrüche von Tierrechtlern konsequent anzeigen und verfolgen
Vor dem Landgericht Oldenburg wurden in dieser Woche zwei Tierrechtsaktivisten für das unbefugte Eindringen in den Schlachthof Brand in Lohne schuldig gesprochen und zu Schadensersatz verurteilt. Auch gegen Verantwortliche der Tierrechtsorganisation Animal Rights Watch (ARIWA), der beide Aktivisten angehören, liegen im Zusammenhang einer Kampagne, die im Frühjahr für Aufsehen gesorgt hat, weitere Strafanzeigen vor. Die ISN rät Schweinehaltern, jedes Eindringen in ihre Ställe konsequent zur Anzeige zu bringen.
ASP in NRW: Zaunbau im Kreis Olpe und im Kreis Siegen-Wittgenstein ist gestartet
Die bisherigen Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen in Nordrhein-Westfalen haben sich bislang bewährt. Um die Ausbreitung der Tierseuche und das Abwandern von Wildschweinen zu verhindern, wurde nach intensiver und andauernder Kadaversuche mit dem Bau von Schutzzäunen begonnen. Angesichts des waldreichen Gebiets, in dem die Sperrzone liegt, kommen verschiedene Schutzzaun-Lösungen zum Einsatz.
Brasilien: Schweinefleischexporte weiter im Aufwärtstrend
Brasiliens Exporte an Schweinefleisch sind in den ersten sechs Monaten dieses Jahres kräftig gewachsen. Laut aktuell vorgelegten Zahlen des Brasilianischen Verbandes für tierisches Protein (ABPA) erzielten die brasilianischen Exporteure von Januar bis Juni 2025 bei ihren Ausfuhren ein Plus von 17,6% im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, berichtet AgE.
Tönnies klagt gegen Entscheidung des Bundeskartellamts zur Übernahme von Vion-Standorten
Die Premium Food Group (Holding von Tönnies) hat Rechtsbehelf gegen die vom Bundeskartellamt untersagte Übernahme von mehreren Schlachtstandorten der niederländischen Vion eingelegt. Außerdem zieht das Unternehmen auch die Beantragung einer Ministererlaubnis beim Bundeswirtschaftsministerium in Erwägung.
Landgericht Oldenburg verurteilt Tierrechtler für Eindringen in Schlachthof zu Schadensersatz
Der Klage des Schlachthofs Brand gegen zwei Tierrechtsaktivisten wurde heute vor dem Landgericht Oldenburg in weiten Teilen stattgegeben. Die Aktivisten müssen sich für das Eindringen in den Schlachthof bzw. für die Veröffentlichung von heimlich erstellten Videoaufnahmen der CO2-Betäubung von Schweinen verantworten. Die Angeklagten müssen sich nun auf Schadensersatzforderungen einstellen. Die Firma Brand bezeichnete die Entscheidung des Gerichts als klare Absage an das Geschäftsmodell der Tierrechtler.
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